Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Gastaufnahmevertrag
1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft schriftlich bestellt und zugesagt ist,
oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Wird ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter vereinbart, ist er abgeschlossen,
wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung von 50% des Mietpreises ist bis spätestens 14 Tage
nach Buchungsbestätigung und die Restzahlung am Anreisetag fällig. Abweichungen werden im Gastaufnahmevertrag, oder in den
Mietbedingungen festgehalten. Geht der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein und
wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine
Zahlung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die
Buchung zu stornieren, ohne ersatzpflichtig zu werden und kann das Objekt neu
vermieten. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.
Der Mietpreis wird grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen.
2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Wasser, Heizung usw.) sind im normalen und durchschnittlichen Verbrauchsmengen (Deutschland) im Mietpreis
inbegriffen.
3. Übergabe des Mietobjektes
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
4. Annullierung
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
bis 10 Tage vor Anreise sind 50 % des Mietpreises,
9 bis 3Tage vor Anreise sind 80 % des Mietpreises zu zahlen.
2 bis 0 Tage der gesamte Mietpreis
Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für
den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch
für den Mietzins.
Maßgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung
beim Vermieter. (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der
nächste Werktag).
Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.
5. Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen
usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht
verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht
in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Deutsches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart (Senftenberg).
Schuricht
Hauptstraße 38
01994 Drochow
7 Rechnungslegung / Erinnerung und Mahnung
Bei langfristigen Vermietungen, besonders bei Monteuren aus Firmen kann eine Rechnungslegung vereinbart werden. Die Zahlungen müssen
stets vor Ablauf des in Rechnung gestellten Mietende eingehen. Die auf der Rechnung beschriebene Zahlungsfrist ist einzuhalten. Sollte diese
nicht eingehalten werden, werden die geschuldeten Mietbeträge direkt von den Mietern in Bar eingezogen. Bei Zahlungsunfähigkeit kann Betrug
unterstellt werden, die zur Anzeige bei der örtlichen Polizei kommt. Die Feststellung der Personalien der Mieter wird fotodokumentiert. Sollte
diese nicht gestattet werden, wird eine Personalienfeststellung durch die örtliche Polizei durchgeführt. Im Anschluss wird das Hausrecht
durchgesetzt und die Mieter der Wohnung verwiesen. Ein Zustandsprotokoll über die Mietwohnung wird festgestellt, um ggf. weitere
Forderungen auf den Rechtsweg geltend zu machen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist folgt die erste Mahnung. Ein neues Zahlungsziel wird
vereinbart. Sollte diese Frist ebenfalls nicht eingehalten werden, folgt die zweite Mahnung.
Mit der 2. Mahnung kann eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei wegen Betrug aufgegeben werden. In der Regel wird der Auftraggeber über
diese Strafanzeige seines Nachunternehmers unterrichtet. Mit diesem Tag fallen Verzugszinsen an, die dem Zinssatz des geduldeten
Überziehungskredits unserer Hausbank entsprechen. Eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro je Schreiben zur Mahnung wird berechnet.
Weitere Informationen an relevante Behörden des Mietschuldners behalten wir uns vor. Häufig schließt dies die Firmen von öffentlichen
Aufträgen aus. Die Übergabe an ein Inkassobüro ist möglich.
Firmendaten (wie auch Informationen von Strafanzeigen) werden dann von Amts wegen unter der Firmenauskunft GENIOS (German Business
Information - Firmenprofile), unter Firmenauskunft und andere Portale und Firmeninformationen abrufbar sein. Damit kann sich der potentielle
Kunde über die Zuverlässigkeit des Unternehmens informieren.
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